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"Illegale Schneeballsysteme"

 

Kritiker bezeichnen Network-Marketing oft pauschalierend als "Schneeballsystem". Diese Bezeichnung erinnert an das Bauen eines Schneemanns oder die Entstehung einer Lawine aus einem einzigen kleinen Schneeball.  

Jeder Unternehmer wünscht sich, dass sein Umsatz lawinenartig wächst.

 

... aber:

  • Nicht jedes "Schneeballsystem" ist illegal. Alle Vertriebsformen streben  lawinenartig Umsatzsteigerungen an. Dies allein ist weder unmoralisch noch ungesetzlich, denn das Ziel jeder Verkaufsstrategie heißt größtmögliche Marktdurchdringung!
  • Der Begriff "illegales Schneeball- oder Pyramidensystems" ist ein juristischer, der durch Gesetz, Kommentare und Rechtssprechung klar umrissen ist.

Die meisten Network-Marketing-Systeme werden davon überhaupt nicht berührt.

         

Folgende Kriterien kennzeichnen ein illegales Schneeballsystem:

  • Kein wirkliches Produkt oder nutzloses Scheinprodukt,
  • Hohe Lizenzgebühr,
  • Produkte werden von der nächsthöheren Ebene bezogen und von Ebene zu Ebene mit Preisaufschlag weiterverkauft, 
  • Kopfprämien werden für das Anwerben neuer Vertriebspartner bezahlt,
  • Hoher Kapitaleinsatz, Mindesabnahmen, teure Kurspakete,
  • Zeitpunkt des Einstiegs ist entscheident für den wirtschaftlichen Erfolg,
  • "Den letzten beißen die Hunde", d.h. der letzte in der Verkaufskette bleibt auf der Ware sitzen, weil sie durch die dauernden Aufschläge überteuert ist. 
  • Kurzlebige Systeme.  

Prof. Zacharias

 

Synonym wird vor allem in den USA von "Pyramidensystem" gesprochen.

Dieser Begriff ist ebenfalls wenig aussagekräftig, da alle hierarchisch aufgebauten Organisationsformen einer Pyramide ähneln, d.h. die unteren Ebenen umfassen immer wesentlich mehr Personen als die oberen Ebenen oder gar die Spitze.  (s. UNO, Kirche, Regierung, Bundeswehr und alle großen Organisationen und Unternehmen, ja selbst kleine Vereine). Niemand wird jedoch behaupten wollen, diese seien wegen dieser Organisationsform illegal!

 

 

Der Begriff "illegales Schneeballsystem" ist durch höchstrichterliche Urteile klar umrissen. Es beinhaltet einen 

Straftatsbestand und hat nichts mit normalem Network-Marketing zu tun.

Kritiker sind -wie überall im Leben- mit pauschalen Verunglimpfungen schnell zur Hand. Alle juristischen Kommentare zum Wettbewerbsrecht umreißen klar die legalen Formen des Networkmarketings.

Nach diesem Maßstab sind alle heute in Deutschland tätigen großen NWM-Firmen, die ein reales Warengeschäft betreiben, eindeutig legal. 

Größte Vorsicht ist jedoch geboten, wenn einerseits ein "binärer" Vergütungsplan angeboten wird oder der Geschäftsgegenstand vor allem wunderliche Formen der Geldvermehrung, nicht aber den Vertrieb von Waren oder echten Dienstleistungen beinhaltet.

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